Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Die 2 x 10-Punkte-Checkliste

Die im Hochhauskonzept 2003 erläuterten Allgemeinen und Architektonischen Bedingungen, die den Investoren oder Projektbetreibern von Hochhäusern in Köln vorgelegt werden und von diesen erfüllt werden müssen, sind in folgender Checkliste nochmals zusammengestellt worden:

Allgemeine Anforderungen

1. Mit der Konzeption des Planungsablaufs ist vom Träger des Projektes ein interdisziplinäres Projektteam mit Fachexperten der Standortplanung, der Verkehrsplanung, der Architektur, des Bauwesens, der Haustechnik und der Freiraumplanung namhaft zu machen.

2. Eine umfassende Standortprüfung hinsichtlich der Lage, der stadtstrukturellen Verträglichkeit sowie der Verkehrsverträglichkeit werden vorausgesetzt. Mit Hilfe einer Sichtfeldstudie muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass das geplante Hochhaus keine wichtigen Sichtbeziehungen auf den Dom beeinträchtigt.

3. Nachzuweisen ist die städtebauliche und gestalterische Einbindung, die zur umgebenden städtebaulichen Struktur und zu anderen (Hochhaus-) Projekten im näheren und weiteren Umfeld in eine positiv zu bewertende Beziehung treten muss.

4. Das Hochhaus solle nicht als überhöhter Solitär auftreten. Vielmehr sollen Gruppen oder Reihen von Hochhäusern von gleicher oder ähnlicher Höhe entstehen.

5. Um eine zu starke Sichtschranke und eine zu große Durchlüftungsbarriere zu vermeiden, sollen in Köln vornehmlich „Turmhochhäuser“ (keine Scheiben) geplant werden.

6. Über die ausreichende Verkehrserschließung hinaus muss nachgewiesen werden, dass auch der Bedarf an technischer und sozialer Infrastruktur erfüllt wird.

7. Das Hochhaus muss in ein Freiraumkonzept eingebunden werden, das auch ökologischen Ansprüchen genügt.

8. Der soziale und öffentliche Nutzen des Hochhauses ist darzustellen. Gewonnene Freiflächen, zusätzliche kulturelle Einrichtungen, Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld, öffentliche und halböffentliche Bereiche im Gebäude, Behebung von Strukturdefiziten des Umfeldes etc. sind zu belegen.

9. Der Projektentwurf ist vom Projektträger dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Gestaltungsbeirat vorzustellen und anschließend öffentlich in einer Ausstellung und einer anschließenden Abendveranstaltung zu präsentieren. Das Ergebnis der Anhörung ist dem Stadtentwicklungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

10. Der Projektträger hat am geplanten Ort des Hochhauses eine Informationsstelle mit konsumentenfreundlichen Öffnungszeiten und fachkundigem Personal für die Öffentlichkeit einzurichten und während der gesamten Bauzeit zu unterhalten.

Architektonische Anforderungen

1. Der architektonische Entwurf eines Hochhauses oder einer Hochhausgruppe ist auf der Grundlage des Ergebnisses eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes nach GRW ´95 oder RAW 2001 zu erstellen.

2. Die Gestaltung des Hochhauses hat so zu erfolgen, dass eine klare Gliederung des Baukörpers in Sockel, Schaft und oberen Abschluss (Spitze) erkennbar ist.

3. Um die optische Wirkung eines Hochhausturmes zu erhalten, ist das Verhältnis Breite zu Höhe mindestens von 1:3, besser 1:4 oder mehr, zu erreichen.

4. Die öffentliche Begehbarkeit mindestens des Erdgeschosses und einer der fünf obersten Etagen – am besten in der Turmspitze – ist sicherzustellen.

5. Schon in der Vorentwurfsplanung ist ein Reklamekonzept für das Gebäude vorzulegen.

6. Das unterschiedliche Erscheinungsbild eines Hochhauses am Tag und in der Nacht ist in die Gestaltung einzubeziehen und in Tag-/Nachsimulationen darzulegen.

7. Die Nachhaltigkeit der beabsichtigten Nutzung sowie Flexibilität der Baustruktur hinsichtlich nicht vorhersehbarer Nutzungsänderungen müssen nachgewiesen werden.

8. Die Nachhaltigkeit wesentlicher Konstruktionselemente (Sanierungsfreundlichkeit) ist ebenso nachzuweisen wie die Möglichkeit eines eventuellen Gebäudeabbruchs. Darüber hinaus sind folgende Nachweise auszuarbeiten, vorzulegen und verpflichtend einzuhalten:

– Sicherheitskonzept

– Energiekonzept

– Bauökologisches Konzept

– Wartungsplan

9. Die Verschattung, die durch das Hochhaus verursacht wird, ist darzustellen und der 2-Stunden-Schatten nachzuweisen. Ebenso ist bei Hochhäusern über 60 m Gebäudehöhe die Windwirkung durch strömungstechnische Gutachten zu belegen.

10. Die bauliche Realisierung erfolgt projektgemäß unter Aufsicht einer unabhängigen, begleitenden Qualitätskontrolle. Dazu zählt die Ausarbeitung eines Bauablaufplanes und die Bekanntgabe einer Kontaktperson für Beschwerdeführer.

Stadtplanungsamt