Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Wirkungsvolle „Pufferzone“

Kölner Dom nicht mehr auf der Roten Liste

Oberbürgermeister Schramma „hocherfreut“. Der Kölner Dom ist von der so genannten „Roten Liste“ der gefährdeten Weltkulturerbestätten von dem Welterbe-Komitee der UNESCO gestrichen worden. Die Teilnehmer der zur Zeit im litauischen Vilnius stattfindenden Tagung akzeptierten heute vollinhaltlich die Leistungen der Stadt Köln zum Schutz des Kölner Domes und auch seiner visuellen Integrität, wie sie noch vor einem Jahr vom Welterebe-Komitee gefordert worden war, und nahmen den Dom von der Liste.

Oberbürgermeister Fritz Schramma war hocherfreut über die Nachricht aus Vilnius: „Ich bin hocherfreut und auch erleichtert, dass das Komitee unsere Leistungen anerkannt hat und den Dom von der Roten Liste genommen hat. Mit unserer Überplanung des Deutzer Geländes sind wir bis an die Grenzen des Machbaren gegangen, gerade wenn man die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutz mit betrachtet. Ich habe mich noch in den letzten Tagen für die Ausdehnung der „Pufferzone“ auch auf das rechtsrheinische Gebiet ausgesprochen, um die jetzt erzielte Entscheidung der UNESCO möglich zu machen. Der Dom hat jetzt endlich wieder seinen Status, den er verdient. Kompliment an die Kölner Verhandlungsdelegation in Vilnius.“

Der Kölner Dom, dem 1996 der Status des Welterbes zuerkannt worden war, wurde 2004 im Zusammenhang mit Hochhausplänen der Stadt Köln im rechtsrheinischen Deutz von der UNESCO auf die so genannte „Rote Liste“ gesetzt. Nach intensiven Gesprächen mit der UNESCO gab die Stadt Köln im Dezember vergangenen Jahres die Planung für insgesamt fünf Hochhäuser in Deutz auf. Sie entwickelt zur Zeit eine neue Planung mit erheblich niedrigerer Gestaltung des Areals um den Deutzer Bahnhof und als Schutzmaßnahmen für die visuelle Integrität des Domes so genannte „Pufferzonen“ mit domverträglichen Bebauungsvorgaben im linksrheinischen und jetzt auch rechtsrheinischen Innenstadtbereich.

Pressemitteilung Stadt Köln

dom hochhaus (Image/Foto)

Hochhäuser gestrichen – visuellen Integrität des Kölner Doms bleibt erhalten

Foto: ICOMOS/Stadt Köln, verändert

2 Kommentare

Wie kann der Kölner Dom 1994 bereits auf der Roten Liste gestanden haben, wenn er doch erst 1996 in die UNESCO Welterbeliste eingetragen worden ist. War es nicht eher das Jahr 2004 das Köln den unrühmlichen Ruf, die erste deutsche Welterbetätte auf der Roten Liste zu sein, eingebracht hat?

Danke für den Hinweis, da haben Sie natürlich völlig recht, wir haben die falsche Jahreszahl berichtigt.
Barbara Schlei
Redaktion koelnarchitektur.de