Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Planungskultur?

Anläßlich des Wettbewerbs zum CFK-Gelände und der aktuellen Hochhausdiskussion verfaßte der BDA zwei offene Briefe, an die Verantwortlichen der Stadt.

Die Kritik an der Kölner Planungspolitik wächst und wird inzwischen auch außerhalb Kölns geäußert. Um anstehende und zukünftige Probleme effizient und nachhaltig lösen zu können, entwickelt der BDA Köln ein Strategiepaket, das Köln zu einer attraktiven und zukunftsorientierten Metropole weiterentwickeln soll. Das sogenannte „5-Punkte Papier“ für die Kölner Stadtentwicklung wird am 8.11.2002 veröffentlicht.

Im Vorfeld wurden zwei offene Briefe des BDA(anläßlich des Wettbewerbs zum CFK-Gelände und der Hochhausdiskussion) verfaßt und an die Verantwortlichen der Stadt geschickt.

Offener Brief

Angesichts jüngster Vorgänge sieht sich der BDA veranlasst, zu Fragen der Stadtplanung und Planungskultur in Köln Stellung zu beziehen.

Mit Interesse haben wir die Auseinandersetzung um die Höhenentwicklung des geplanten Hotelbaus in der Altstadt verfolgt. Der BDA hat von Anfang an in zahlreichen Veranstaltungen sowie durch seine Vertreter im Gestaltungsbeirat darauf hingewiesen, dass das geplante Gebäude zu hoch sei, ebenso wie im Fall des geplanten Neubaus auf dem Gelände des ehem. Kaufhaus Kutz. Auch in anderen Fällen hat der BDA im Interesse der Stadtsilhouette vor einer unkontrollierten Höhenentwicklung gewarnt, nachdem bereits in den 60ern und 70ern – auch damals gegen den Einspruch des BDA – Hochhäuser in Blickachsen des Doms entlang des Rheins und bis in unmittelbare Nähe des Doms geplant und teilweise auch realisiert worden sind.

Frühzeitig hat der BDA ein Hochhaus-Konzept gefordert und in mehreren Veranstaltungen dafür plädiert, im linksrheinischen Innenstadtbereich ganz auf Hochhäuser zu verzichten, damit auch künftig der Kranz der historischen Türme rings um den Dom über der ruhigen Basis einer einheitlichen Gebäudehöhe ablesbar bliebe.

Der BDA macht deshalb noch einmal unmissvertändlich klar, dass er die z. Zt. geplanten Hochhausmaßnahmen solange ablehnt, wie die Folgen für das Stadtbild nicht geklärt und schon gar nicht ausreichend in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind. Dies tut der BDA auch deshalb, weil er bei der Realisierung solcher Maßnahmen und der dann aufkommenden Kritik nicht als Mitverantwortlicher bezeichnet werden möchte, wie dies in einem Kommentar der Presse zum Interconti-Hotelbau schon geschehen ist.

Der BDA ist der Meinung, dass so weitreichende Entscheidungen, die das Stadtbild nachhaltig verändern und prägen, nicht auf der Basis einer Meinungsbildung im kleinen Kreis getroffen werden können, sondern einer entsprechenden Legitimation bedürfen und deshalb eine breite öffentliche Diskussion voraussetzen. Dies könnte auf der Grundlage eines Hochhauskonzeptes geschehen, für das die Vorarbeiten schon lange in den Schubladen der Verwaltung liegen.

Es geht bei dieser Frage auch um Berechenbarkeit und Transparenz im Planungsgeschehen. Die Stadt Köln hat nach unserer Auffassung in diesem Bereich Nachholbedarf. Dazu gehört auch die Wettbewerbskultur und die Auftragsvergabe. In diesem Bereich mangelt es in Köln in zunehmendem Maße an Transparenz. Wir erleben ständig, dass wichtige Vorhaben in undurchsichtigen Workshop-Verfahren abgehandelt oder nachgebessert werden. Seit Jahren tritt der BDA für ein mehrstufiges Verfahren ein, in dem Workshops zur Vorbereitung der städtebaulichen Aufgabenstellung und sehr komprimierte offene Ideenwettbewerbe als Eingangsstufe Sinn machen, die eigentliche Lösung der Aufgabenstellung und die anschließende Beauftragung eines der Preisträger aber in einem förmlichen Wettbe-werbsverfahren nach den Regeln der GRW bzw. RAW erfolgen muss.

Bei städtebaulichen Wettbewerben ist die Beauftragung des Preisträgers mit der städtebaulichen Oberleitung durch die Stadt die Voraussetzung dafür, dass ein kontinuierlicher Planungsprozess gewährleistet ist. Der Hinweis auf fehlende Planungsmittel ist unglaub-würdig, da die Mittel für die weit kostspieligeren anschließenden neuen Verfahren, die wegen veränderter Rahmenbedingungen oder Investorenwünsche erforderlich werden, regelmäßig ohne weiteres bereit gestellt werden können. Der BDA ist der Meinung, dass Wettbewerbe nicht der unverbindlichen Ideenfindung dienen, sondern dass es sich auch um Vergabeverfahren handelt. Anders ist der hohe Einsatz von 20 – 50 Tausend je Teilnehmer nicht zu verantworten. Es ist ein Gebot der Planungskultur, dass der Preisträger, dessen städtebauliches Konzept verfolgt werden soll, auch den Auftrag bekommen muss, es weiterzuentwickeln und im Sinne eines modernen Planungsverständisses „dynamisch“ in der Rolle des Moderators oder Supervisors zu steuern. Angesichts des o.g. hohen finanziellen Engagements der Teilnehmer sollten die Preisträger und Ankäufe anschließend zu Teilaufgaben herangezogen werden.

Der BDA begrüßt deshalb, dass zumindest im Fall des CFK-Geländes auch von politischer Seite ein Verfahren abgelehnt wurde, das einzig allein dazu dienen sollte, städtebauliche Weichenstellungen, die mit dem ursprünglichen Konzept nichts mehr zu tun hatten und an denen die ursprünglichen Preisträger in keiner Weise beteiligt waren, über ein neues Verfahren zu legitimieren.

Schließlich ist der BDA der Meinung, dass es einer Klarstellung der Verantwortlichkeiten bedarf. Nach unserer Meinung ist es die Aufgabe der Politiker und der Verwaltung, die Rolle des öffentlichen Bauherrn verantwortungsvoll und glaubhaft im eigenen Hause und gegenüber Dritten wahrzunehmen, indem Rat und Verwaltung über das Einhalten der Regeln wachen, die inhaltlichen Vorgaben setzen und deren Erfüllung kontrollieren. Dagegen ist es die Aufgabe der beauftragten Architekten und Planer, innerhalb dieser Vorgaben die konkrete Lösung zu finden, für die sie allein die Verantwortung tragen. Es darf nicht sein, dass über architektonische und städtebauliche Gestaltungsfragen im Stadtentwicklungsausschuss entschieden wird, ohne dass vorher fachlich fundierte und in transparenten Verfahren entwickelte Entscheidungsgrundlagen vorliegen. So kann über die Höhe von Neubauprojekten nur entschieden werden, wenn die Zusammenhänge für das gesamte Stadtbild vorher ausreichend erörtert wurden. Für Kontroversen und eine fachgerechte Beratung in Gestaltungsfragen ist der Gestaltungsbeirat explizit geschaffen worden.

Der BDA möchte diese kritische Stellungnahme als ein offenes Wort verstanden wissen, das – so hoffen wir – einen ebenso offenen konstruktiven Dialog über die angesprochenen Fragen einleiten sollte.

für den Vorstand des BDA Köln

Christian Schaller (Vorsitzender)