Wir nehmen Bezug auf die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Ratssitzung am 10.09.2009; verweisen zudem auf die als PDF beigefügte, vergaberechtliche Stellungnahme des RA Dr. Deckers vom 06.09.2009.
Die juristische Argumentation der Stadt bröckelt zusehends. Die Verwaltung äußert sich u.a. zur Sanierung der Bestandsgebäude; demnach steht hier außer Frage, dass die Planungsleistungen über ein VOF-Verfahren zu vergeben sind und die freihändige Beauftragung der vom Stifter vorgesehenen Planer nicht zum Zuge kommt. Dies sollte auch für die Bauleistungen selbstverständlich sein.
Die Einheit des Museums wird im Schenkungsvertrag als Voraussetzung gesehen. Von dieser Selbstverständlichkeit droht sich die Stadt jetzt zu verabschieden, denn das Konstrukt, dass Altbau und Neubau sinnvollerweise als Einheit begreift, fällt durch eine VOF-Vergabe beim Altbau und eine direkte Vergabe beim Anbau auseinander! Es bedarf nun einer Neuformulierung des Schenkungsvertrages, in dem endlich den kulturellen Belangen dieser so wichtigen Bauaufgabe entsprochen werden muss. Konkret heißt dies: Beauftragung des von dem Beirat des Werkstattverfahrens einstimmig zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Wettbewerbsgewinners, oder, falls dies rechtlich nicht möglich ist, ein neues, anständiges VOF-Verfahren – und zwar für das Projekt als Ganzes.
Es ist schier undenkbar, die Sanierung des Altbaus und den Neubau als zwei getrennte Baumaßnahmen zu begreifen, die jeweils in unterschiedlichen Veranwortungs- und Finanzierungszusammenhängen stehen. Hier ist der Ärger zwischen Stifter und Stadt vorprogrammiert. Eine sinnvolle Definition der Schnittstellen ist unmöglich. Allein die Haustechnik und die inneren Raumzusammenhänge sind in Planung und Finanzierung als Einheit zu begreifen. Hier handelt es sich eben um keinen Solitär, der unabhängig neben dem Altbau gesetzt wird, sondern eine Erweiterung.
Wir können es nicht oft genug betonen. Das Projekt ist nicht irgend eines, sondern das Stadt-Museum und somit die gebaute Identität dieser Stadt. Verfahren, Planung und Umsetzung müssen höchsten Ansprüchen genügen!
Will sich die Stadt tatsächlich von Brüssel die Gestaltung Kölner Kultur aus der Hand nehmen lassen?
Köln, 7. September 2009
Stefan Schmitz
Vorsitzender BDA Köln
Jürgen Minkus
Vorsitzender Gestaltungsbeirat Köln
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