Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Gestaltungsbeiräte (AG 1)

Arbeitsgruppe auf dem Kongress zu Qualitätssicherung in Architektur und Städtebau diskutiert die Funktion der Gestaltungsbeiräte. Ein Diskussionsprotokoll:

Schon am Vortag wurde die Frage laut: wozu brauchen wir überhaupt Gestaltungsbeiräte?

Viele Kommunen sehen keine Notwendigkeit, sich in ihrer Entscheidungs- und Planungshoheit durch Beiräte leiten zu lassen. Es herrscht bekanntlich das Verständnis vor, die Gestaltung solle nach wie vor in der Hand des einzelnen Bauherrn liegen, wie es auch im Baugesetzbuch verankert ist.

Missverstanden wird nicht selten, dass durch einen Gestaltungsbeirat keine weitere Legislative geschaffen werden soll. Ihre Aufgaben verstehen die Beiräte hauptsächlich darin, als fachlich versierte Fürsprecher den Kommunen beratend zur Seite zu stehen. Grundlegend hierfür ist die Transparenz der Kommunikation zwischen den einzelnen am Gestaltungsprozess beteiligten Parteien. Es geht darum, Prozesse zu etablieren, die von der Willkür des Bauherrn unabhängig sind.

Die Entscheidungshoheit über die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates wird bis auf Weiteres in der Hand der Kommunen liegen, da eine gesetzliche Verankerung auf Landesebene nicht zu realisieren ist.

Bei der Zusammensetzung von Gestaltungsbeiräten sollte auf eine heterogene Mischung aus 4 bis 6 fachkompetenten Personen Wert gelegt werden. Nur so kann ein handlungsfähiges Organ geschaffen werden. Um die Objektivität zu wahren, ist eine nicht rein regionale Zusammensetzung angeraten. Ebenfalls wünschenswert wären „Gastreferenten“. Dies könnten Kritiker aus den Bereichen Denkmalpflege bis hin zu Vertretern eines Heimatsvereins sein.

Wichtig ist es auch, den permanenten Dialog mit den Entscheidungsträgern, den Kommunalpolitikern und der Öffentlichkeit zu führen. Denn erst wenn sich alle Beteiligten für ein Projekt mitverantwortlich fühlen, kann ein solcher Fachausschuss Qualität wirklich sichern.