Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Nicht so hoch hinaus

Fachleute beraten über das Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt – wird jetzt wieder alles anders?

Seit Januar 2006 liegt sie nun vor, die vorläufig letzte Version des Höhenkonzeptes für die linksrheinische Kölner Innenstadt. Um es zu verfeinern und zu verbessern hatte die Stadt Architekten und Vertreter von Verbänden, Vereinen und Initiativen zu einem Expertengespräch eingeladen. Anregungen des Gestaltungsbeirates, der Leitbildgruppe und des Fördervereins Romanischer Kirchen dienten als Anhaltspunkte für die Diskussionen in Arbeitsgruppen.

Was passiert im „roten Restbereich“?

Die künftige Höhengestaltung der Nord-Süd-Fahrt und des Bereiches, der im jetzigen Höhenkonzept als „roter Restbereich“ auftaucht und eine Höhe bis zu 35 Metern erlauben soll, sorgte für den größten Widerstand. Es wurde befürchtet, dass hier nun ausgerechnet eine Achse betont wird, die nicht dem historischen Bild der Stadt entspricht, sondern die in der Nachkriegszeit entstanden ist und die Stadt grob durchschneidet. In diesen Bereichen sollte eine differenziertere Planung erfolgen, die generelle Bauhöhe aber auf 22,50 Meter herabruntergestuft werden. In einzelnen Bereichen des „roten Restbereiches“ oder an genau definierten Stellen sollen aber höhere Gebäude möglich sein. Es wurde zudem erwogen, für die Nord-Süd-Fahrt ein sehr detailliertes Einzelkonzept zu erstellen, wie es auch für die Ringe vorliegt.

In diesem Zusammenhang begrüßten Experten auch die langgezogene Schutzzone für die Stadtsilhouette. Sie wandten jedoch ein, dass nur ein untersuchter Blickwinkel – nämlich der eines Betrachters am rechten Rheinufer – zu wenig ist. Besonders der Blick von den Rheinbrücken sollte noch untersucht werden.

Kein Deckel drauf

Der Vorschlag, für den gesamten Bereich des Höhenkonzeptes eine maximale Traufhöhe von 22,50 Metern festzusetzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Eine solche „Deckelung“ der Innenstadt ist nach Meinung der Teilnehmer nicht mit der Heterogenität des bürgerlichen Kölns vereinbar, das, im Gegensatz zu früheren Residenzstädten wie Karlsruhe oder Mannheim, auch in der Geschichte keine einheitliche Bauplanung mit gleichen Bauformen oder Gebäudehöhen hatte. Stattdessen wurde dafür plädiert, möglichst individuell auf die einzelnen Quartiere einzugehen und differenziert auf die jeweilige Umgebung zu reagieren.

Allerdings sei zu empfehlen, nicht nur Traufhöhen festzulegen, sondern maximale Gebäudehöhen, um das übertriebene Aufstocken von Technikgeschossen – wie es in Köln schon häufiger vorgekommen ist – zu vermeiden. Alternativ können auch Firsthöhen und Dachformen festgelegt werden. Grundsätzlich sollte aber beim gesamten Höhenkonzept noch einmal darauf geachtet werden, stadträumliche Bezüge zu berücksichtigen, also z.B. nicht auf gegenüber liegenden Straßenseiten unterschiedliche Höhen zuzulassen.

Der Schutz der Wirkungsfelder

Besonders dem Förderverein Romanischer Kirchen ist es zu verdanken, dass die Wirkungsfelder um die Romanischen Kirchen, Baudenkmäler und den Dom noch einmal diskutiert wurden. Eine sehr engagiert geführte Diskussion, die aber zu keinem befriedigenden Ergebnis führte, denn hier wurde besonders deutlich, was die Stadt mit ihrer Bauleitplanung zu leisten imstande ist und was nicht. Neben der Überarbeitung einzelner Wirkungsfelder und der Ergänzung weiterer Baudenkmäler wurde auch eine schriftliche Erläuterung zum Umgang mit diesen Baugebieten empfohlen. Darüber hinaus gehend scheint es schwer, die besondere Situation in den Wirkungsfeldern um die Baudenkmäler so zu würdigen, dass sie rechtlich verbindlich ist. Eine Erstellung von detaillierten Bebauungsplänen mit Fluchtlinien und Höhen rund um jedes Denkmal herum schafft zwar in diesen wenigen Punkten Rechtssicherheit, schränkt aber auch die Kreativität ein und sichert keinesfalls die Architekturqualität. Architektenwettbewerbe durchzuführen kann privaten Bauherren nur empfohlen werden, die Vorlage beim Gestaltungsbeirat ist ebenfalls rechtlich nicht bindend – allenfalls die Erstellung einer Denkmalbereichssatzung für jedes einzelne Gebiet könnte rechtlich sichern dass das jeweilige Baudenkmal nicht beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich wurde aber beanstandet, dass die Traufen der Gebäude in den Wirkungsfeldern der Romanischen Kirchen auf gleicher Höhe der Kirchentraufe liegen können. So sei die Kirche als solche nicht mehr wahrnehmbar, sondern versinke in der Dachlandschaft. Die Forderung, mit der umgebenden Bebauung mindestens ein Geschoss unter der Kirchentraufe zu bleiben, fand allgemeine Zustimmung.

Nächster Schritt: In die Öffentlichkeit

Auch über eine mögliche Präambel, den Geltungsbereich des Höhenkonzeptes, Checklisten für höhere Gebäude und eine Ausweitung des Stadtmodells wurde von den Fachleuten diskutiert. Nicht alles führte zu einer Mehrheit, aber vieles bot der Stadt Anregungen für die künftige Arbeit. Das Stadtplanungsamt wird nun versuchen, die erarbeiteten Meinungen in das Konzept einzuarbeiten. Einer breiten Öffentlichkeit soll das Höhenkonzept in drei Veranstaltungen im August vorgestellt werden, bevor es bis zum Ende des Jahres dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Vera Lisakowski

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->Ein Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt

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Dokumentation der Fachveranstaltung zum

Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt vom 15.05.06 (PDF-Format)

Höhenkonzept-City

Das Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt

hoehen wdr

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