Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Strukturen und politische Instanzen der Denkmalpflege

Herr Krings, Sie verlassen mit Ende April das traditionsreiche Amt des Stadtkonservators, das in Köln bereits seit 1912 besteht und deutschlandweit das älteste Amt seiner Art ist. …

Herr Krings, Sie verlassen mit Ende April das traditionsreiche Amt des Stadtkonservators, das in Köln bereits seit 1912 besteht und deutschlandweit das älteste Amt seiner Art ist. Zunächst war der Stadtkonservator dem Oberbürgermeister direkt unterstellt und ohne eigene Gesetzesgrundlage. Erst in den 1970er Jahren wurden die Regularien geschaffen, die Aufgaben und Pflichten der Denkmalpflege regeln, wobei Köln innerhalb von NRW eine Vorreiterrolle zukam: das 1980 in Kraft getretene Denkmalschutzgesetz von NRW war das jüngste der Denkmalschutzgesetze in der damaligen BRD. Was ist die Aufgabe der Denkmalpflege grundsätzlich und wie sind ihre Organe gegliedert?

Die gesetzlich verankerte Aufgabe des Denkmalschutzes ist, den baulichen Bestand zu sichten und zu erforschen und als Sachwalter der Denkmäler diese zu pflegen und zu erhalten. Denkmäler können bauliche Anlagen unterschiedlicher Größe und Funktion sein. Das Spektrum reicht von Brunnen, Wegekreuzen und Grabmalanlagen über Personendenkmäler, Einzelbauten und Hofanlagen bis hin zu Bauensembles und Siedlungen sowie Industrieanlagen, Parks und Grünanlagen. Ähnlich vielfältig wie die Objekte sind auch die Eigentümerstrukturen, die Einzelpersonen, Firmen, Gesellschaften und Konsortien sowie die Öffentliche Hand umfassen können. Denkmalschutz und Denkmalpflege unterliegt der Landesgesetzgebung, so dass die Organe der Denkmalpflege aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich gegliedert sind. In NRW werden Denkmalschutz und Denkmalpflege von den kommunalen Denkmalbehörden als Untere Denkmalbehörden und der Bezirksregierung / Regierungspräsidium als Obere Denkmalbehörde umgesetzt, wobei die kommunalen Denkmalämter wie der Kölner Stadtkonservator Denkmalschutz und Denkmalpflege im Allgemeinen ordnungspolitisch behandeln und durchsetzen, während die Bezirksregierungen lediglich für die im Besitz von Bund und Land befindlichen Objekte zuständig sind. Unterstützt werden Untere und Obere Denkmalbehörden von zwei Landesdenkmalämtern, die für das Rheinland und für Westfalen jeweils als Fachämter spezielles Fachpersonal und Restaurierungswerkstätten, Bibliotheken etc. vorhalten und Stellungnahmen zu allen Fragen leisten. Als Oberste Denkmalbehörde fungiert der Minister des MSWKS (z.Zt. Dr. Michael Vesper), der in Streitfällen zwischen Unterer Denkmalbehörde und dem jeweiligen Landesamt von letzterem als Schiedsinstanz angerufen werden kann.

Die Denkmalpflege ist die vom Gesetzgeber bestellte Sachwalterin des Denkmals, die die Interessen des Denkmals bei Sanierung, Umbau und Erweiterung vertritt, um es auch weiterhin als Zeugnis einer abgeschlossenen Epoche in seinem historischen Charakter zu bewahren. Schließlich sind Denkmäler das gebaute Archiv einer Stadt / Region, die darüber Auskunft geben, wie zu welcher Zeit, mit welchen Materialien und welcher Intention gebaut wurde. Daher müssen diese wertvollen Zeugnisse im Original und in ihrem Kontext erhalten werden, um die Authentizität und die Lesbarkeit der Geschichte zu bewahren.

Im Gegensatz zur Landesdenkmalpflege ist die kommunale Denkmalpflege Exekutivorgan – mit all seinen Vor- und Nachteilen. Was sind die Schwierigkeiten und Probleme insbesondere der kommunalen Denkmalpflege und was kann sie auf ebendieser Ebene gerade im Standortwettbewerb der Städte „leisten“?

Leisten kann und muss die Denkmalpflege in Köln und andernorts, die für die jeweilige Stadt typische und charakteristische bauliche Hinterlassenschaft zu erhalten und zu dokumentieren. Daneben muss sie Strategien entwickeln, wie dieser Schatz ertüchtigt und in die Zukunft überführt werden kann. Die kommunale Denkmalpflege ist als Teil der Stadtverwaltung vor Ort und durch eingespielte Regularien in den Ämterdialog eingebunden. Damit ist eine Art „Früherkennung“ gegeben, die im diskursiven Umgang Lösungen zugunsten der Denkmäler ermöglicht. Umgekehrt kann es natürlich auch von Nachteil sein, dass die Denkmalpflege innerhalb der Verwaltung weisungsgebunden gegenüber dem Dezernat und dem Oberbürgermeister bzw. dem Rat ist. Hier ist gelegentlich hilfreich, dass die Bindung an die Hierarchie gewisse Anhörungsstufen mit sich bringt, die in den Abwägungsprozess eingehen. Ein gutes Beispiel für die Diskrepanz ist die aktuelle Diskussion um den Status des Kölner Doms als Weltkulturerbe, wo das entwicklungspolitische Interesse der Stadt und das konservatorische Interesse der Denkmalpflege, die das Umfeld und den Freiraum des Doms bewahren will, aufeinanderstoßen. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass eine funktionierende Denkmalpflege für eine Stadt wie Köln unabdingbar ist, da sie wesentliche Zielobjekte des Tourismus erhält und pflegt. Häufig wird ihr trotzdem vorgeworfen, sie sei eine „Arbeitsplatzverhinderin“. Dies ist ein absolutes Totschlagargument. Vielmehr ist richtig, dass die Denkmalpflege sogar indirekt aktiv Arbeitsplatzpolitik betreibt, da sie Investitionen ins qualifizierte Fachhandwerk fördert und damit den qualifizierten Mittelstand stärkt und Arbeitsplätze in Fachfirmen sichert. Gleichzeitig leistet die Denkmalpflege wie kaum eine andere Disziplin Grundlage und Anreiz zum nachhaltigen Wirtschaften. Dennoch muss sie oft gegen den Zeitgeist und kurzfristige Verwertungsinteressen ankämpfen, um die Dinge zu erhalten.

Das Gespräch führte Dr. Ute Chibidziura