Archiv des Kölner Architekturmagazins. 2000 - 2021.

Resolution von ICOMOS

ICOMOS = Int. Council on Monuments and sites, vom 22. Nov. 2003, anläßlich der Fachtagung
‚Weltkulturerbe und Einbindung in die kommunale Planung am Beispiel Kölner Dom‘

Da…

ICOMOS = Int. Council on Monuments and sites, vom 22. Nov. 2003, anläßlich der Fachtagung

„Weltkulturerbe und Einbindung in die kommunale Planung am Beispiel Kölner Dom“

Das Deutsche Nationalkomitee von IKOMOS hat als Ergebnis der Fachtagung folgende Resolution verabschiedet:

Sollte auf dem rechtsrheinischen Ufer durch den vorgesehenen Hochhauskranz aus vergleichsweise banalen Büro- und Hoteltürmen eine Art Pendant zum Kölner Dom realisiert werden, wird das nachhaltige Konsequenzen für die Beurteilung des Doms als Weltkulturerbe haben. Um den Welterbestatus des Kölner Domes nicht zu gefährden, ist es notwendig:

– die Autorität des Kölner Domes als ein Wahrzeichen des christlichen Europa zu respektieren und nicht durch eine beliebige bipolare Zentrumsbildung zu entwerten

– Das Hochhauskonzept der Stadt Köln einschließlich des Standortes Deutz grundlegend zu überarbeiten

– Eine ausreichende Zone zum Schutz der Umgebung des Domes und der wesentlichen Sichtachsen festzulegen, wie von der UNESCO gefordert

– Entscheidungen der Stadt Köln zum Hochhausprojekt am Standort Deutz zurückzustellen, solange die Frage der Schutzzone nicht angemessen geklärt und in der Planung berücksichtigt ist

– Insbesondere den Bau des RZVK Hochhauses zu überdenken und auf eine maßstabsgerechte Höhe zurückzuführen ( höchstens 60m, wie von der Denkmalpflege empfohlen)

– Die nötigen Diskussionen in einem öffentlichen Prozess zu führen und das Planungsverfahren transparent zu machen.

Köln, den 22 November 2003

gez.

Prof.Dr. Michael Petzet, Präsident